SPD zum Landschaftsplan Gütersloh: Es ist noch nicht Zeit für die Satzung

Bild: Kreis Gütersloh

Die Erarbeitung eines Landschaftsplanes für die Stadt Gütersloh hat die SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh begrüßt sowie intensiv und kritisch begleitet. Der Zeitpunkt zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses als Satzung ist aber noch verfrüht.

Die jetzt zur Verabschiedung anstehende Satzung nutzt nach Ansicht der SPD-Kreistagsfraktion nicht ausreichend alle Möglichkeiten, um Klima- und Naturschutz nachhaltig zu stärken. Durch zahlreiche Rücknahmen zum Nachteil der Umwelt im Laufe des Aufstellungsverfahrens erfüllt diese Satzung nicht mehr die klare Zielsetzung eines Landschaftsplanes. Es geht der SPD insgesamt um die Wiederherstellung einer für unsere Landschaft typischen Fauna und Flora.

Um eine tatsächliche Aufwertung von Natur und Landschaft zu erhalten, muss eine grundsätzliche Betrachtung erfolgen.

Dazu haben wir den Antrag „European Green Deal wird im Kreis Gütersloh verbindlich zum Mindeststandard in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes“ vorgelegt, verbunden mit weiteren Einzelpunkten zum Entwurf des Landschaftsplans für die Stadt Gütersloh. Obwohl sich die Situation für die Tier- und Pflanzenwelt teilweise verbessert hat (z.B. durch die Teilrenaturierung der Dalke), trifft dies für Brutvögel in der offenen Landschaft nicht zu. Hier sind dramatische Bestandsrückgänge zu verzeichnen. Der Nutzungsdruck auf den Freiraum hat stark zugenommen, durch neue Bauflächen und die zunehmende Beunruhigung in der Landschaft wie z.B. durch freilaufende Haustiere und vermehrte Freizeitaktivitäten Erholung suchender Menschen. Aus unserer Sicht müssen sich die Inhalte des Landschaftsplans daran orientieren, inwiefern er dieser negativen Entwicklung entgegensteuert. Hier ist der Qualität der Vorzug vor der Quantität zu geben. Daher regen wir Maßnahmen zum Schutz der Feldbrüter an. Aufforstungen wie z. B. an der Holler Straße begrüßen wir. Sofern solche Maßnahmen nicht im Landschaftsplan dargestellt worden sind, schlagen wir der Stadt Gütersloh vor, diese im Wege eines Zusatzbeschlusses für die städtischen Flächen vorzusehen.

Der Landschaftsplan braucht Angaben eines Realisierungszeitraums sowie eine Abschätzung notwendiger Haushaltsmittel, die bedarfsgerecht bereitgestellt werden können. Wir wollen die Wirkung und den Stand der Umsetzung des Landschaftsplanes überprüfen. Dazu ist es notwendig eine Bilanzierung und Evaluation der aufgelisteten Maßnahmen aus dem Landschaftsplan (und den bestehenden Landschaftsplänen des Kreises) vorzunehmen.  Um einen besseren Überblick über erfolgte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erhalten, sollte eine Kennzeichnung der Festsetzungen und Maßnahmen im Textteil erfolgen.

Im Jahr 2023 zwei Workshops zum Thema Landwirtschaft und Wald durchführen.

Wegen der begrenzten Darstellungsmöglichkeiten des Landschaftsplans zur natur-verträglichen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen schlagen wir weiterhin vor, im Jahr 2023 zwei Workshops zum Thema Landwirtschaft und Wald durchzuführen. Unter Federführung der Umweltabteilung und extern moderiert, sollten die beteiligten Akteure u.a. Möglichkeiten für die Verbesserung der Situation der Feldvögel, der Weiterentwicklung der Auenlandschaften und einer ökologischen Waldbewirtschaftung entwickeln. Wir haben unsere Punkte im Umweltausschuss eingebracht und hoffen, dass sich im Kreisausschuss bzw. im Kreistag eine breite Mehrheit für mehr Natur und Umwelt ausspricht.