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Düsseldorf, 08. Februar 2011
Jochen Ott: BGH-Urteil zu Vertrag zwischen VRR und Deutscher Bahn kundenorientiert umsetzen

Jochen Ott
Jochen Ott, Verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes, den Vertrag zwischen dem Nahverkehrsunternehmen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen in Teilen für nichtig zu erklären, sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott: “Das Urteil schafft Rechtssicherheit in einem wichtigen Regelungsbereich des Öffentlichen Personennahverkehrs. Der VRR ist nun aufgerufen, die Umsetzung des Urteils kundenorientiert, das heißt ohne Nachteile für die Fahrgäste des VRR, umzusetzen.“ Mit der neuen Ausschreibung der Verkehrsleistungen ab 2018 durch den VRR könne die ÖPNV-Versorgung der Menschen dann auf eine neue Basis gesetzt werden. Der SPD-Verkehrsexperte wies darauf hin, dass auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion Verkehrsminister Kurt Harry Voigtsberger am kommenden Donnerstag in einer Aktuellen Viertelstunde im Verkehrsausschuss des Landtags über weitere Details zur Entscheidung des BGH berichten werde.


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